Wichtiger Hinweis in Sachen Pyrotechnik!
 
 
Pyrotechnische Effekte:
Für pyrotechnische Effekte muss die Erlaubnis bzw. Befähigung nach § 7 bzw. § 20 SprengG vorliegen. Gleichzeitig gelten für pyrotechnische Elemente wesentlich höhere Sicherheitsauflagen, als dies bei einer Feuershow der Fall ist.
 
Die Feuershow fällt zwar ebenfalls unter die Kategorie "feuergefährliche Handlung", allerdings gilt: "Der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen gehört zu den feuergefährlichen Handlungen, aber feuergefährliche Handlungen sind nicht automatisch Pyrotechnik oder Feuerwerk! Nicht jede feuergefährliche Handlung tangiert das Sprengstoffgesetz."
 
Wir sind aktuell nicht dazu befähigt Pyrotechnik nach den obigen Paragraphen zu verwenden, weshalb wir uns an das geltende Gesetz halten. Zudem leitet sich unsere Künstlername von "Prometheus" aus der griechischen Sage ab und beinhaltet als kleines Wortspiel das Präfix "Pyr" für Feuer. Es handelt sich daher bei unseren Auftritten daher ausdrücklich nicht um pyrotechnische Effekte, sondern stets um die Darbietung einer Feuershow.
 
Was bedeutet das für Sie?
Sollten Sie eine Show, die zwingend Pyrotechnik enthält, buchen wollen, bitten wir Sie, sich entweder weiter auf dem Markt umzuschauen oder unseren Service zu nutzen.

 

Unser Service: Als Experten unseres Fachs stehen wir auch mit einigen Pyrotechnikern in Verbindung. Wir bieten Ihnen an dieser Stelle gerne an, dass wir mit diesen Kontakt aufnehmen, sodass Ihnen durch Zubuchung die Möglichkeit von Pyrotechnik geschaffen wird.

 
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
 
 
 
 

Kostenlose Homepage erstellt mit Web-Gear

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Webseite. Verstoß anzeigen